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Familienvermögen in Augsburg: Generationen gemeinsam planen
Familienvermögen über Generationen zu planen bedeutet, Eigentum, finanzielle Bedürfnisse und gemeinsame Ziele aufeinander abzustimmen. Am Anfang stehen eine Vermögensübersicht, ausreichend Liquidität für die einzelnen Familienmitglieder und klare Regeln für Entscheidungen. Darauf bauen die Anlagestrategie und die Vorbereitung einer späteren Vermögensweitergabe auf.
In Familien treffen dabei unterschiedliche Lebensphasen aufeinander: Die Eltern möchten ihren Ruhestand finanzieren, die Kinder planen einen Immobilienkauf oder eine berufliche Veränderung. Gleichzeitig soll ein Teil des Vermögens langfristig erhalten bleiben.
Wie lassen sich diese Vorstellungen verbinden? Ein fiktives Beispiel aus Augsburg zeigt, welche Fragen Familien frühzeitig besprechen sollten und wie daraus eine gemeinsame Planungsgrundlage entsteht.
Eine Familie aus Augsburg: Vier Menschen, unterschiedliche Ziele
*Das folgende Fallbeispiel ist frei erfunden. Es beschreibt weder eine Wydler-Kundenbeziehung noch eine konkrete Anlageempfehlung.
Claudia und Martin leben in Augsburg und stehen einige Jahre vor dem Ruhestand. Ihnen gehören ein selbst genutztes Haus, eine vermietete Wohnung und ein Wertpapierdepot. Zusätzlich verfügen sie über Bankguthaben.
Ihre erwachsene Tochter möchte mit ihrer Familie eine Immobilie im Augsburger Umland kaufen. Der Sohn plant, sich selbstständig zu machen. Beide fragen sich, ob die Eltern sie finanziell unterstützen könnten.
Die Eltern möchten helfen. Zugleich wollen sie ihren eigenen Lebensstandard finanzieren, Rücklagen für die Immobilien vorhalten und für mögliche zusätzliche Ausgaben im Alter vorsorgen.
Beim ersten gemeinsamen Gespräch werden unterschiedliche Erwartungen sichtbar:
|
Familienmitglied |
Persönliches Ziel |
Offene Frage |
|
Claudia |
Finanzielle Unabhängigkeit im Ruhestand |
Welcher Betrag muss dauerhaft für die Eltern verfügbar bleiben? |
|
Martin |
Immobilien und Wertpapiervermögen langfristig erhalten |
Wie viel Vermögen ist gebunden, wie viel flexibel einsetzbar? |
|
Tochter |
Eigenkapital für einen Immobilienkauf |
Ist eine Unterstützung möglich, und zu welchem Zeitpunkt? |
|
Sohn |
Finanzieller Spielraum für die Selbstständigkeit |
Wie lässt sich Unterstützung mit den übrigen Familienzielen vereinbaren? |
Die Familie beginnt mit einer Bestandsaufnahme. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Wünsche gleichzeitig finanzierbar sind.
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Mehr Informationen1. Vermögensübersicht erstellen: Wem gehört was?
Eine gemeinsame Vermögensplanung setzt Klarheit über die einzelnen Eigentümer voraus. Der Begriff „Familienvermögen“ ist eine hilfreiche Gesamtsicht. Er bedeutet jedoch nicht, dass alle Familienmitglieder über sämtliche Vermögenswerte verfügen können.
Claudia und Martin erfassen deshalb zunächst ihre Vermögenswerte und Verpflichtungen. Dazu gehören:
- Bankkonten und Wertpapierdepots mit den jeweiligen Inhabern,
- Immobilien und damit verbundene Darlehen,
- regelmäßige Einnahmen und Ausgaben,
- absehbare Instandhaltungs- und Modernisierungskosten,
- sonstige Beteiligungen und finanzielle Verpflichtungen.
Bei Immobilien unterscheiden sie zwischen einem geschätzten Wert und tatsächlich verfügbarer Liquidität. Das selbst genutzte Haus erfüllt beispielsweise einen Wohnzweck. Sein Wert steht nicht ohne Weiteres für laufende Ausgaben oder die Unterstützung der Kinder zur Verfügung.
Abstimmungsfrage für Ihre Familie:
„Welche Vermögenswerte gehören wem, welche Verpflichtungen bestehen und welche Beträge sind tatsächlich verfügbar?“
Dabei muss nicht jede Information mit jedem Familienmitglied geteilt werden. Die Beteiligten sollten gemeinsam festlegen, welche Angaben für die jeweilige Entscheidung erforderlich sind.
2. Die eigene Versorgung klären: Was brauchen die Eltern?
Bevor Claudia und Martin eine Unterstützung zusagen, betrachten sie ihre eigene finanzielle Zukunft. Sie stellen erwartete Ruhestandseinkünfte ihren voraussichtlichen Ausgaben gegenüber.
Dabei berücksichtigen sie neben dem Alltag auch Reisen, Immobilienkosten und Reserven für unerwartete Belastungen. Anschließend prüfen sie unterschiedliche Szenarien: Was verändert sich, wenn Ausgaben steigen, Mieteinnahmen zeitweise fehlen oder zusätzliche Unterstützung im Alter benötigt wird?
So entsteht eine Grundlage dafür, welcher Teil des Vermögens für die eigene Versorgung eingeplant bleiben sollte.
Die Bereitschaft, Kindern zu helfen, ersetzt diese Prüfung nicht. Eine frühzeitige Zusage kann später zu Schwierigkeiten führen, wenn die Eltern den übertragenen Betrag selbst benötigen.
Abstimmungsfrage für Ihre Familie:
„Welche Mittel brauchen wir für unsere eigene Lebensplanung, bevor wir über finanzielle Unterstützung sprechen?“
3. Gemeinsame Ziele ordnen: Was hat wann Vorrang?
Die Tochter benötigt mögliches Eigenkapital zu einem anderen Zeitpunkt als der Sohn Unterstützung für seine Selbstständigkeit. Der Ruhestand der Eltern wiederum erstreckt sich über einen langen Zeitraum.
Die Familie ordnet ihre Ziele deshalb nach Betrag, Zeitpunkt und Verbindlichkeit:
|
Vorhaben |
Zeitlicher Bezug |
Was zuerst geklärt werden sollte |
|
Laufende Versorgung der Eltern |
Regelmäßig im Ruhestand |
Einkünfte, Ausgaben und mögliche Finanzierungslücke |
|
Immobilienrücklagen |
Teilweise planbar, teilweise kurzfristig |
Erwartete Maßnahmen und zusätzliche Reserve |
|
Unterstützung beim Immobilienkauf |
An einen möglichen Kauf gebunden |
Verfügbarer Betrag und Zeitpunkt |
|
Unterstützung der Selbstständigkeit |
Abhängig vom Vorhaben |
Umfang, Bedingungen und finanzielle Tragbarkeit |
|
Langfristige Vermögensweitergabe |
Über mehrere Jahre zu planen |
Wünsche der Eigentümer und rechtliche Gestaltung |
Diese Übersicht macht Zielkonflikte sichtbar. Vielleicht können beide Kinder unterstützt werden, aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Vielleicht muss zunächst geklärt werden, welche Immobilienausgaben bevorstehen.
Auch der Begriff „gerecht“ verdient ein eigenes Gespräch. Gleiche Beträge, vergleichbare Chancen und unterschiedliche Bedürfnisse können innerhalb einer Familie zu verschiedenen Vorstellungen führen.
Abstimmungsfrage für Ihre Familie:
„Was verstehen wir unter einer fairen Lösung, und welche Erwartungen wurden bisher noch nicht ausgesprochen?“
4. Anlagestrategien abstimmen: Welche Risiken passen zu welchem Ziel?
Eine gemeinsame Familienstrategie kann unterschiedliche Anlagepläne für einzelne Personen und Zwecke umfassen. Entscheidend sind die jeweiligen Eigentümer, ihr Liquiditätsbedarf, ihr Anlagehorizont und ihre Risikotragfähigkeit.
Im Fallbeispiel sollen Mittel für eine möglicherweise bald anstehende Unterstützung beim Immobilienkauf anders betrachtet werden als Kapital, das langfristig verfügbar bleiben kann. Ebenso benötigen die Eltern einen Plan für mögliche regelmäßige Entnahmen.
Für jede Teilplanung sind deshalb eigene Fragen zu beantworten:
- Wann wird das Geld voraussichtlich benötigt?
- Wie verbindlich ist dieser Termin?
- Welche Verluste wären finanziell tragbar?
- Welche Schwankungen würden die betroffene Person stark belasten?
- Welche Risiken bestehen bereits durch Immobilien, Beruf oder Unternehmen?
Auch die jüngere Generation hat nicht automatisch einen langen Anlagehorizont. Wer in zwei Jahren Eigenkapital benötigt, hat für diesen Betrag einen kurzfristigen Bedarf.
Umgekehrt kann ein Teil des Vermögens der Eltern langfristig angelegt bleiben, sofern ihre Versorgung und Liquidität ausreichend berücksichtigt sind. Langfristige Anlagen können dennoch an Wert verlieren; ein längerer Zeitraum garantiert keinen Kapitalerhalt.
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Mehr InformationenAbstimmungsfrage für Ihre Familie:
„Welcher Betrag darf wie lange angelegt bleiben, und wer trägt das damit verbundene Risiko?“
5. Verantwortung festlegen: Wer entscheidet und wer wird informiert?
Gute Gespräche werden verbindlicher, wenn Verantwortlichkeiten anschließend festgehalten werden.
Claudia und Martin möchten ihre Kinder frühzeitig einbeziehen. Die Entscheidungen über ihr eigenes Vermögen wollen sie weiterhin selbst treffen. Gemeinsam vereinbart die Familie, welche Themen sie besprechen und welche Informationen sie dafür teilen möchte.
Eine einfache schriftliche Übersicht kann festhalten:
- wer über die jeweiligen Vermögenswerte entscheidet,
- welche Unterstützung zunächst nur besprochen und welche bereits zugesagt wurde,
- wer Informationen erhalten darf,
- wann offene Fragen erneut aufgegriffen werden,
- welche Veränderungen ein zusätzliches Gespräch auslösen sollen.
Eine solche Gesprächsnotiz schafft Orientierung. Rechtliche Vollmachten, Verträge oder Nachfolgeregelungen müssen gesondert gestaltet werden.
Abstimmungsfrage für Ihre Familie:
„Wer darf entscheiden, wer soll beteiligt werden und welche Vereinbarungen müssen fachlich ausgearbeitet werden?“
6. Vermögensweitergabe vorbereiten: Finanzplanung und Nachfolge verbinden
Die Familie möchte auch klären, wie Vermögen später weitergegeben werden soll. Dafür braucht sie zunächst eine Vorstellung davon, was die Eltern selbst benötigen und welche Ziele die nächste Generation verfolgt.
Auf dieser Grundlage lassen sich Fragen für die rechtliche und steuerliche Beratung formulieren:
- Soll Vermögen zu Lebzeiten übertragen werden?
- Welche Vermögenswerte kommen dafür überhaupt infrage?
- Welche Einfluss- oder Nutzungsmöglichkeiten möchten die Eltern behalten?
- Wie sollen frühere Unterstützungen berücksichtigt werden?
- Passen bestehende Regelungen noch zu den aktuellen Wünschen?
Eine Vermögensverwaltung kann die Anlage- und Liquiditätsplanung unterstützen. Die konkrete Gestaltung von Schenkungen, Testamenten oder anderen Nachfolgeregelungen gehört in die entsprechende Rechts- und Steuerberatung.
Für Claudia und Martin bedeutet das: Sie prüfen mögliche Übertragungen erst, nachdem ihre eigene Versorgung und die Folgen für das verbleibende Vermögen verständlich dargestellt sind.
Was erreicht die Familie mit dieser Planung?
Am Ende des ersten Planungsabschnitts hat die Familie noch nicht jede Frage abschließend gelöst. Sie verfügt jedoch über eine klare Arbeitsgrundlage:
- Die Vermögenswerte und Verpflichtungen sind den jeweiligen Eigentümern zugeordnet.
- Der finanzielle Bedarf der Eltern wird getrennt von möglichen Unterstützungen betrachtet.
- Die Wünsche der Kinder sind nach Betrag und Zeitpunkt konkretisiert.
- Für verschiedene Zwecke werden passende Anlagehorizonte festgelegt.
- Offene rechtliche und steuerliche Fragen sind benannt.
- Ein Folgetermin zur Überprüfung ist vereinbart.
Dadurch werden Entscheidungen nachvollziehbarer. Die Familie kann nun gezielt klären, welche Schritte finanziell tragbar sind und welche fachliche Unterstützung sie dafür benötigt.
Familienvermögen in Augsburg persönlich besprechen
Bei mehreren Beteiligten kann ein gemeinsamer Termin vor Ort helfen, Fragen verständlich zu besprechen und unterschiedliche Erwartungen sichtbar zu machen.
Achten Sie bei der Auswahl eines Vermögensverwalters darauf, ob er die Situation der einzelnen Familienmitglieder erfasst und bestehende Immobilien, Verpflichtungen und Anlageziele berücksichtigt. Fragen Sie außerdem nach Kosten, Ansprechpartnern und der Abstimmung mit weiteren Fachberatern.
Wydler Asset Management unterstützt Familien in der Vermögensverwaltung in Augsburg und deutschlandweit mit einem Ansatz, der die Vermögensstruktur, individuelle Anlageziele und persönliche Betreuung miteinander verbindet.
Der Augsburger Standort befindet sich in der Viktoriastraße 3 b, 86150 Augsburg. Informationen zu persönlichen Gesprächen und zur Betreuung von Mandanten aus der Region finden Sie auf der Seite zur Vermögensverwaltung in Augsburg.
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